LEISTUNGEN
Übersicht der Klassen:
-> Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder), (Klasse AM, L eingeschlossen)
-> Schalten lernen... Prüfung mit Automatik... Und beides fahren...
Mit B197 ist es erlaubt, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen im Führerschein. Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.
Voraussetzungen:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen.
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
-> Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
-> Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
-> Begleitetes Fahren mit 17
Voraussetzungen:
- Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.
- Kraftfahrzeuge der Klasse B
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Mehrere Personen können sich als Begleitperson eintragen lassen
- Mindestalter 30
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- max. 1 Punkt (nach der neuen Punkteregelung seit 2014) im Fahreignungsregister.